BABELINA LEGAL

Rechtsdienstleistungen, Übersetzungen und Dolmetschen

Babelina Legal hat ein starkes Engagement für seine Mandanten und bietet ihnen einen hochqualifizierten und professionellen Service.

Büro

C/ Pablo Picasso 1, (Centro comercial Playa Flamenca planta 2), O3189 Orihuela Costa

BABELINA LEGAL

Firmainformation

Babelina Legal ist eine spanische Firma, die seit über 15 Jahren in Costa Blanca existiert und verschiedenen Kundengruppen in vier Sprachen juristische Dienstleistungen, Übersetzungen, Dolmetscherservice und Steuerberatung anbietet.

Die schwedische Juristin Jur. Kand. Irene Värn gründete Babelina Legal in der Absicht in Spanien oder auch nicht in Spanien ansässigen Hauseigentümern mit einer Vielfalt von Anliegen in Bezug auf ihren spanischen Immobilienbesitz zu helfen.

Nach dem Abschluss ihres Jura-studiums in Schweden und einer abgelegten Zwischenprüfung der Grundlagen des deutschen Rechts an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau in Deutschland, hat Jur. Kand. Irene Värn einen Aufsatz über das spanische Arbeitsrecht in Barcelona in Spanien geschrieben und danach in mehreren spanischen Anwaltskanzleien gearbeitet.

Als Dolmetscherin beim Gericht, als Übersetzerin und als schwedisch-spanische Juristin entwickelte sie eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten; vor allem mit dem Notar, mit Rechtsanwälten, Behörden, Steuerberatern und Eigentumsverwaltern usw.

Babelina Legal entfaltet eine berufliche Tätigkeit, die von Leistungsbereitschaft dem Kunden gegenüber geprägt ist. Die angebotenen Dienstleistungen sowohl im juristischen wie auch im sprachlichen Bereich erfüllen stets hohe Qualität.

Servicios legales, traducciones e interpretaciones

BABELINA LEGAL

Dienstleistungen

Notarielles Verfahren:

Testamente, Erbschaften, Vollmachten, Schenkungen, Vereine und Unternehmen.

Schriftliche Übersetzungen

Webseiten, Werbematerial, Urkunden und Verträge, Protokolle, Immobilienbeschreibungen, Satzungen, Unterlagen für Banken, Kredite & Hypotheken.

Mündliche Interpretationen und Übersetzungen

Beschwerden, Erklärungen und Urteile. Eigentümerversammlungen. Ordentliche und außerordentliche Vereins- und Firmenversammlungen, Verhandlungen, Kundengespräche, öffentliche Veranstaltungen, Arztbesuche etc.

Behördengänge

NIEs, Wohnsitze, spanischer Führerschein usw. Steuervertretung und Unternehmensberatung.

ALLGEMEINE ZUSATZINFORMATIONEN:

Zu der NIE: Die spanische NIE-Nummer ist eine persönliche, einmalige und exklusive Nummer, die jeder Ausländer, der eine Immobilie in Spanien kauft, zu Identifikationszwecken haben muss. Sie wird auf Antrag des Interessenten von der Generaldirektion der Polizei in Spanien oder bei den konsularischen Vertretungen oder Konsular-Abteilungen der spanischen Botschaft (z. B. in Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, München und Berlin) erteilt.

Die NIE ist unabdingbar, um die steuerlichen Verpflichtungen rund um den Erwerb und das Halten einer Immobilie zu erfüllen.

Zu der Notwendigkeit ein spanisches Bankkonto zu eröffnen: Es ist für den Käufer einer spanischen Immobilie notwendig, ein spanisches Bankkonto zu eröffnen, um später die Steuern und die laufenden Kosten der Immobilie per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Diese Kosten können leider nicht von nicht-spanischen Konten abgebucht werden.

Der Anzahlungsvertrag im spanischen Bürgerlichen Gesetzbuch: Der Anzahlungsvertrag und die Konsequenz der Nicht-Erfüllung eines Anzahlungsvertrages bei der spanischen Kaufabwicklung ist ausdrücklich im spanischen Bürgerlichen Gesetzbuch im Artikel 1454 („Código Civil“) geregelt.

Die Regelung lautet folgenderweise:

„Wenn der Käufer vom Kauf absieht, verliert er die Anzahlung. Wenn sich der Verkäufer aus dem Geschäft zurückzieht, muss er die doppelte Summe zurückgeben“.

Die Höhe der Anzahlung: Die Höhe der Anzahlung liegt bei dem spanischen Immobilienerwerb in der Regel zwischen 5 und 10% des Kaufpreises. Für die Zahlung des Restkaufpreises wird in der Regel eine Frist festgelegt, die die Parteien benötigen, um alle für die Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde erforderlichen Unterlagen (gegebenenfalls einschließlich einer Finanzierung) einzuholen.

Der Steuersatz beim Wertzuwachs der Immobilie: Der Wertzuwachs besteht in der Differenz zwischen dem Übertragungs- und dem Anschaffungswert. Der aktuelle Steuersatz für Nicht-Residente beträgt 19% und für Residente zwischen 19 und 23%.

KAUFABWICKLUNG

Begleitung / juristische Vertretung bei der Kaufabwicklung einer spanischen Gebrauchtimmobilie

Eingeschlossen in diesem Preis sind folgende Dienstleistungen:

Begleitung oder Hilfe bei dem Erstellen der Vollmacht

Beantragung der Ausländer-Identifikationsnummern –die NIE-nummern

Eröffnen eines Bankkontos in Spanien

Kontakt und Verhandlung mit dem Vertreter oder Anwalt des Verkäufers oder direkt mit dem Verkäufer. Kostenerstellung. Ermittlung, ob der vereinbarte Kaufpreis mit geltenden Steuergesetzen übereinstimmt.                                                                                             

Einholen & Prüfung der Immobilienunterlagen durch eine Fachjuristin und die detaillierte Ermittlung von tatsächlichen und rechtlichen Eigenschaften der Immobilie, die gegebenenfalls die Verhandlungen mit dem Verkäufer unterstützen.

Die Unterlagen, die eingeholt und geprüft werden müssen, sind u. a. die folgenden:

  • Grundbuchauszug: Aus dem spanischen Grundbuchauszug lässt sich entnehmen, wer Eigentümer des Grundstücks ist, welche Belastungen dinglicher und steuerlicher Art auf dem Grundstück liegen.
  • Notarielle Urkunden über das Grundstück: die Erwerbsurkunde des Verkäufers mit der genauen Immobilienbeschreibung wie die Grundstücksgrenzen, Dienstbarkeiten, Bauerklärungen usw.
  • Die Katasterinformationen wie die eingetragene Grundstücksfläche, die mit den Angaben in der Datenbank des Grundbuchsamtes übereinstimmen muss.
  • Bescheinigung der bezahlten Auflagen der Eigentümergemeinschaft
  • Bescheinigung der bezahlten Grundsteuer (IBI) des Verkäufers
  • Strom & Wasserrechnungen (Ermittlung von bezahlen/unbezahlten Schulden des Verkäufers
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung von Gebrauchtimmobilien
  • Energieeffizienzzertifikat

Anzahlungsvertrag/Vorkaufvertrag (contrato de arras) auf Spanisch und Deutsch mit Angabe des Kaufpreises, Zahlungsweise und Notartermin in Übereinstimmung mit dem spanischen Zivilgesetzbuch Art. 1454 „Código Civil“ verfassen und unterschreiben.

Beurkundung und Unterschreibung am Tag des vereinbarten Notartermins.

Die notarielle Kaufurkunde kann, je nach Wunsch und Bedarf des Käufers, durch den juristischen Vertreter ohne den Käufer oder durch den anwesenden Käufer mit Begleitung des Vertreters erstellt werden. In dem Augenblick der Beurkundung erfolgt gleichzeitig die Vollbezahlung des Kaufpreises und die Schlüsselübergabe.

Einbehalt von 3 % des Kaufpreises und von der Bodenwertzuwachssteuer (Plusvalía) erfolgt bei der Beurkundung, wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist. Die Steuer von 3 % wird innerhalb von einem Monat an das Finanzamt abgeführt.

Zahlung der Grunderwerbsteuer von 10%.

Grundbucheintragung der Kaufurkunde

Dienstleitungen nach dem Kauf; die neue Kontoverbindung für die Lastschriftverfahren bei Versorgerunternehmen anzugeben und dabei auch den Eigentümerwechsel bei diesen Unternehmen und bei den Steuerbehörden und der Eigentümergemeinschaft vorzunehmen.

Folgendes ist im Preis nicht eingeschlossen:

Notwendige Kosten bei der spanischen Kaufabwicklung wie Steuern und Gebühren für Dienstleistungen seitens des Notars, der Notaragentur, des Grundbuchamts, des Dolmetschers beim Vollmachtschreiben.

Kontaktiere uns

Fühlen Sie sich herzlich willkommen mit uns Kontakt aufzunehmen!!

VERKAUFSABWICKLUNG

Begleitung / Vertretung bei der Verkaufsabwicklung einer spanischen Immobilie

ERBSCHAFTSVERFAHREN

Begleitung / Vertretung bei dem Erbschaftsverfahren in Spanien

IMMOBILIENSCHENKUNG

Das spanische Verfahren einer Immobilienschenkung

TESTAMENTSERRICHTUNG

Ein zweisprachiges, spanisches Testament aufsetzen

Schriftliche Übersetzungen:
Dolmetscherdienste
  • Polizeiberichte
  • Krankenhaus/Arztbesuch
  • Begleitung zum Notar – Übersetzung von Vollmacht & vom Kaufurkunde
  • Sonstiges

Eigentümerversammlungen

Gerichtsverfahren

Einzelne Behördengänge:

Beantragung der NIE-Nummer

Steuererklärungen:

Steuererklärung für nicht ansässige in Spanien (modelo 210) oder jährliche Einkommensteuererklärung für ansässige in Spanien.

Datenschutz-Bestimmungen

ALLGEMEINE ZUSATZINFORMATIONEN:

 Zum spanischen Erbschaftsverfahren:

Das Erbrecht ist in Spanien durch ein öffentliches Dokument wie z. B. ein spanisches Testament (testamento) oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (certificado sucesorio europeo) nachzuweisen. 

Es ist unbestreitbar, daβ das Erstellen eines spanischen Testaments sowohl Geld, Zeit als auch Ärger spart.

Die Erbschaften von Personen, die ab dem 17. August 2015 in einem Mitgliedsland der Europäischen Union verstorben sind, unterliegen den europäischen Nachlassregelungen d.h. der Verordnung 650/012.

Die Europäische Nachlassverordnung gibt dem Verstorbenen die Möglichkeit, zu entscheiden, welche Rechtsvorschriften für die Organisation seiner Nachfolge gelten sollen. Es kann der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Testamentserstellung sein, der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes oder wenn Sie mehrere Nationalitäten haben, können Sie zwischen diesen wählen.

Unternehmen, die mit Babelina Legal zusammenarbeiten